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RICHTLINIEN FÜR DIE MEDIA-AKKREDITIERUNG

für Medienvertreter, Fotografen, Videografen und Content Creator.

Diese Richtlinien gelten für alle Medienvertreter, Fotografen, Videografen und Content Creator, die im Rahmen einer Veranstaltung der German Rednecks akkreditiert werden. Mit Annahme der Media-Akkreditierung erkennt der Medienvertreter diese Richtlinien als verbindlich an. Zurück zur Akkreditierung.

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§ 1 Geltungsbereich und inhaltlich Verantwortlicher

Diese Bedingungen gelten für sämtliche Veranstaltungen der German Rednecks, bei denen Media-Ausweise ausgegeben werden. Verantwortlich für den Inhalt gemäß § 18 Abs. 2 MStV (vormals § 55 Abs. 2 RStV): Anthony Abrantes, Schulstraße 29, 89284 Pfaffenhofen an der Roth.

§ 2 Akkreditierung

Medienvertreter akkreditieren sich grundsätzlich vorab. In Ausnahmefällen kann eine kurzfristige Akkreditierung vor Ort mit dem Medienverantwortlichen besprochen werden. Ein Anspruch auf Erteilung einer Media-Akkreditierung besteht nicht.

§ 3 Ausgabe des Media-Ausweises

Der Media-Ausweis wird vor Ort gegen ein Pfand in Höhe von 30,00 EUR (bar) ausgegeben, bleibt Eigentum der German Rednecks und ist nicht übertragbar. Er ist während der Veranstaltung gut sichtbar zu tragen und nach Veranstaltungsende vollständig zurückzugeben. Nach vollständiger und fristgerechter Rückgabe wird das Pfand zurückerstattet.

§ 4 Anweisungen & Sperrzonen

Sperrbereiche sind einzuhalten. Den Anweisungen des Veranstalters, des Medienverantwortlichen, der Security sowie sämtlicher Helfer ist jederzeit Folge zu leisten. Sofern eine Sperrzonenkarte bereitgestellt wird, ergeben sich die Sperrbereiche aus dieser.

§ 5 Teilnahme auf eigene Gefahr / Haftung

Die Teilnahme an Veranstaltungen der German Rednecks erfolgt auf eigene Gefahr. Für die jeweilige Veranstaltung können zusätzlich die allgemeinen Veranstaltungsbedingungen sowie ein gesonderter Haftungsausschluss gelten. Dieser ist Bestandteil der Media-Akkreditierung und vom Medienvertreter gesondert zu lesen, anzuerkennen und, sofern vorgesehen, zu unterzeichnen. Der Medienvertreter verpflichtet sich, sämtliche Sicherheitsanweisungen einzuhalten und sich eigenverantwortlich so zu verhalten, dass Personen und Sachen nicht gefährdet werden. Die gesetzliche Haftung der German Rednecks bleibt hiervon unberührt.

§ 6 Kennzeichnungspflicht

Der ausgegebene Media-Ausweis ist während der gesamten Veranstaltungsdauer gut sichtbar zu tragen. Auf Verlangen des Veranstalters, des Medienverantwortlichen, der Security oder anderer autorisierter Personen ist der Media-Ausweis jederzeit vorzuzeigen.

§ 7 Nutzung und Bearbeitung von Bild- und Videomaterial

Die nachfolgenden Regelungen gelten ausschließlich für Foto-, Video- und sonstige Bildaufnahmen, die im Rahmen einer Media-Akkreditierung bei Veranstaltungen der German Rednecks entstanden sind.

Akkreditierte Social-Media-Influencer, Content Creator, Fotografen und Videografen räumen den German Rednecks an den von ihnen bereitgestellten Aufnahmen ein einfaches, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die Eigenwerbung sowie die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der German Rednecks ein.

Dieses Nutzungsrecht umfasst insbesondere die Nutzung für Social Media, Internetauftritte, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Printmedien, Flyer, Plakate, Werbeanzeigen, Trailer, Teaser, Veranstaltungsankündigungen, Sponsoren- und Partnerpräsentationen sowie sonstige Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen der German Rednecks.

Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt unentgeltlich und ausschließlich für die Eigenwerbung sowie die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der German Rednecks. Eine Weitergabe oder Veräußerung der Aufnahmen an Dritte zu eigenständigen kommerziellen Zwecken ist ausgeschlossen.

Die German Rednecks dürfen die bereitgestellten Aufnahmen ausschließlich für die vorgenannten Zwecke technisch bearbeiten. Zulässig sind insbesondere Zuschnitt, Größen- und Formatanpassungen sowie das Einfügen von Logos, Schriftzügen, Werbetexten und grafischen Elementen.

Nicht zulässig sind Bearbeitungen, welche den Inhalt einer Aufnahme wesentlich verändern, ihren dokumentarischen Charakter verfälschen oder geeignet sind, den Ruf oder das Ansehen des jeweiligen Urhebers zu beeinträchtigen. Solche Änderungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des jeweiligen Urhebers.

Der Urheber verzichtet auf die Geltendmachung des Rechts auf Namensnennung gemäß § 13 UrhG im Rahmen der in diesem Paragraphen beschriebenen Nutzung durch die German Rednecks.

§ 8 Bereitstellung von Bild- und Videomaterial

Die Bereitstellung von Bild- und Videomaterial ist Bestandteil der Media-Akkreditierung für Social-Media-Influencer, Content Creator sowie freie Fotografen und Videografen, die nicht im Auftrag eines externen Mediums oder einer Redaktion tätig sind.

Diese Personen verpflichten sich, den German Rednecks innerhalb von 14 Kalendertagen nach Veranstaltungsende eine Auswahl der im Rahmen der Akkreditierung entstandenen Foto- und Videoaufnahmen in digitaler Form zur Verfügung zu stellen.

Die Auswahl der bereitgestellten Aufnahmen sowie deren Umfang obliegen dem jeweiligen Urheber.

Mit der Bereitstellung bestätigt der Urheber, dass er berechtigt ist, den German Rednecks die in § 7 beschriebenen Nutzungsrechte einzuräumen und dass keine vertraglichen oder sonstigen Rechte einer entsprechenden Nutzung entgegenstehen.

§ 9 Drohnen & Luftaufnahmen

Drohnenflüge sind nicht Bestandteil der Media-Akkreditierung und werden durch diese nicht automatisch erlaubt oder freigegeben. Etwaige Drohnenflüge erfolgen ausschließlich auf eigene Verantwortung des Piloten bzw. Betreibers. Gesetzliche Vorgaben, Versicherungs- und Kennzeichnungspflichten sowie Vorgaben des Veranstaltungsortes und eines ggf. angrenzenden Flugplatzes sind eigenständig einzuhalten. Die German Rednecks erteilen keine luftrechtliche Freigabe und übernehmen keine Haftung für Drohnenflüge, Schäden oder Rechtsverstöße.

§ 10 Parken, Campground & Übernachtung

Medienvertreter parken auf bereitgestellten Besucherparkplätzen oder – sofern vom Veranstalter vorgesehen – auf dem Campground. Die German Rednecks stellen keine gesonderten Übernachtungsmöglichkeiten bereit. Bei mehrtägigem Aufenthalt kann der Campground im Rahmen der bestätigten Media-Akkreditierung mitgenutzt werden, soweit organisatorisch möglich und die jeweiligen Veranstaltungsregeln eingehalten werden.

§ 11 Sanktionen

Bei Verstößen gegen diese Richtlinien kann die Media-Akkreditierung mit sofortiger Wirkung entzogen werden. Der Media-Ausweis kann eingezogen und der Medienvertreter des Veranstaltungsgeländes verwiesen werden. Zukünftige Akkreditierungen können abgelehnt werden.

§ 12 Datenschutzhinweise

Die vollständigen Datenschutzhinweise zur Media-Akkreditierung weiter unten auf dieser Seite sind Bestandteil dieses Dokuments und gelten für die Verarbeitung der im Akkreditierungsformular angegebenen personenbezogenen Daten.

§ 13 Schlussbestimmungen

Mit Annahme der Media-Akkreditierung bestätigt der Medienvertreter, diese Richtlinien gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Richtlinien unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 14 Distanzierung von Extremismus, Diskriminierung und Gewalt

German Rednecks steht für eine unpolitische Veranstaltungskultur und distanziert sich ausdrücklich von jeder politischen oder ideologischen Vereinnahmung sowie von extremistischen, diskriminierenden, rassistischen, fremdenfeindlichen, menschenverachtenden und Hass oder Gewalt verherrlichenden, fördernden oder unterstützenden Inhalten und Handlungen. Dies gilt unabhängig davon, ob diese dem rechten, linken oder einem sonstigen politischen oder ideologischen Spektrum zugeordnet werden. Die Verwendung, Bearbeitung oder Verbreitung von Inhalten, Bild- und Videomaterial, Kennzeichen oder sonstigen Darstellungen der German Rednecks in einem solchen Zusammenhang ist untersagt. Bei Missbrauch, Verfälschung oder Zweckentfremdung behalten wir uns geeignete rechtliche Schritte vor, insbesondere die Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen sowie die Anzeige strafrechtlich relevanter Sachverhalte.

§ 15 Freiwillige Vorab-Sichtung

Soweit redaktionell und zeitlich möglich, bitten wir darum, geplante Beiträge, Bildauswahlen, Bildunterschriften oder audiovisuelle Inhalte vor der Veröffentlichung freiwillig zur sachlichen Prüfung vorzulegen. Geprüft werden ausschließlich Namen, Daten, Tatsachenangaben, Persönlichkeitsrechte und mögliche rechtliche Auffälligkeiten. Hieraus entstehen weder ein redaktionelles Freigabe- oder Änderungsrecht noch ein Veröffentlichungsverbot; die redaktionelle Verantwortung verbleibt beim jeweiligen Medium beziehungsweise Urheber. Die freiwillige Übersendung kann an presse@tailgate-festival.de erfolgen.

Datenschutzhinweise zur Media-Akkreditierung

Diese Datenschutzhinweise informieren über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Media-Akkreditierung für Veranstaltungen der German Rednecks.

1. Verantwortliche Stellen

Datenschutzrechtlich Verantwortlicher: Anthony Abrantes, Schulstraße 29, 89284 Pfaffenhofen an der Roth, Deutschland. Ansprechpartner für die Media-Akkreditierung: Benedict Möller, E-Mail: presse@tailgate-festival.de, Telefon: 0176 83055821.

2. Verarbeitete Daten

Verarbeitet werden die im Akkreditierungsformular angegebenen Daten, insbesondere Name, Medium oder Kanal, Kontaktdaten, Anschrift, Geburtsdatum, Ausweisnummer, Social-Media- und Online-Links, geplanter Besuchszeitraum sowie Art der geplanten Berichterstattung.

3. Zwecke der Verarbeitung

Die Daten werden zur Prüfung und Bearbeitung der Akkreditierungsanfrage, zur Kommunikation mit Medienvertretern, zur Organisation vor Ort, zur Ausgabe und Verwaltung von Media-Ausweisen sowie zur Zugangskontrolle und Sicherheit verarbeitet.

4. Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, soweit die Verarbeitung zur Anbahnung und Durchführung der Media-Akkreditierung erforderlich ist. Soweit organisatorische, sicherheitsbezogene oder dokumentarische Interessen betroffen sind, erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

5. Empfänger

Zugriff erhalten nur Personen, die mit der Bearbeitung der Akkreditierung, der Durchführung der Veranstaltung oder der Sicherheit vor Ort betraut sind, insbesondere Organisationsteam, Medienteam, Einlass oder Kasse und Security, soweit dies erforderlich ist. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies gesetzlich erforderlich oder zur Durchführung der Veranstaltung notwendig ist.

6. Speicherdauer

Die Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die Bearbeitung der Akkreditierung, die Durchführung und Nachbereitung der Veranstaltung sowie für mögliche Nachweise erforderlich ist. Anschließend werden die Daten gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

7. Rechte der betroffenen Person

Betroffene Personen haben im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch sowie Beschwerde bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde.

8. Bereitstellung der Daten

Die Bereitstellung der für die Akkreditierung erforderlichen Daten ist freiwillig. Ohne die erforderlichen Angaben kann eine Media-Akkreditierung jedoch nicht geprüft oder erteilt werden.